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Für Betreuungsrecht ist Rechtsanwalt Fratton zuständig.
Seit 1994 ist Rechtsanwalt Fratton neben seiner Anwaltstätigkeit auch als Berufsbetreuer für verschiedene Betreuungsgerichte tätig.
Vorsorge für Krankheit und Alter durch:
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Außerdem bin ich beratend tätig für ehrenamtliche und professionelle Betreuer in Fragen des Betreuungsrechtes.
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