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Rechtsanwalt Rainer ist vorwiegend für Erbrecht, internationales Privatrecht und Schrottimmobilien zuständig.
- Jurastudium an den Universitäten München und Paris - Licencié en droit (Universität Paris II) - 2004 bis 2007 juristischer Berater im Untersuchungsausschuss „Staatsministerin Hohlmeier“ im Bayerischen Landtag - Wissenschaftlicher Leiter der Münchner Kurse für Privatrecht und Öffentliches Recht - laufend Vorträge zum Thema "Erbrecht" für zahlreiche Volkshochschulen, Seniorenzentren, Haus- und Grundbesitzervereinigungen und andere Vereine und Verbände - bis 2006 Rechtsanwalt in Gröbenzell - seit 2007 Partner der Rechtsanwaltssozietät Fratton - Rainer - Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge, Betreuung und Vermögensnachfolge e.V.
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